Beak beim 4. Internationalen Fachkolloquium „Mittelständischer Bergbau. Anforderungen & Möglichkeiten der modernen Rohstoffgewinnung“ an der TU Bergakademie Freiberg
Vortrag „Artenschutz und öffentliche Akzeptanz bei Genehmigungsverfahren – temporäre Lebensräume für streng geschützte Tierarten auf Bergbau(folge)flächen“

02. Oktober 2019, Freiberg

Auf dem 4. Internationalen Fachkolloquium am Institut für Bergbau und Spezialtiefbau in Freiberg präsentieren am Mittwoch, 02.10.2019, Dr. Reinhard Reißmann und Dr. Frank Schmidt den Vortrag „Artenschutz und öffentliche Akzeptanz bei Genehmigungsverfahren – temporäre Lebensräume für streng geschützte Tierarten auf Bergbau(folge)flächen“.
 
Zum Inhalt der Präsentation:
Beim Rohstoffabbau entstehen kurzlebige, vegetationsarme Sonderhabitate, die geschützten Tierarten einen wichtigen Rückzugsraum in der intensiv genutzten Kulturlandschaft bieten. So entsteht die scheinbar widersprüchliche Situation, dass die Auffahrung eines Tagebaus die Tierarten anzieht, die später im Betrieb oder bei der Rekultivierung zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht führen. Nach § 44 BNatSchG ist die (auch unbeabsichtigte) Tötung von Individuen oder Zerstörung einer Fortpflanzungsstätte der zahlreichen „besonders geschützten“ Arten verboten – selbst wenn eine Abbaugenehmigung vorliegt und sich die genannten Arten nur wegen des Bergbaus auf den Betriebsflächen angesiedelt haben. Beispiele für den Wert der Bergbaufolgelandschaft sowie Konflikte und Lösungsansätze werden vorgestellt.

Anmeldungen zur Veranstaltung sind über die Seite der TU Bergakademie Freiberg möglich.


Abbildung: Betriebsbedingt entstandene temporäre Insel eines Tagebaus – nach kurzer Zeit eine der bedeutendsten Brutstätten für Möwen in Sachsen